AgB´s


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Planung

Liebe zum Detail - Planung

 

Inh. Ing. Catherina Böck

Kleiner Wörth 10

3484 Grafenwörth

 

 

1. Allgemeines

 

Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit "Liebe zum Detail - Planung" abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Meine Vertragspartner sind beide Brautleute. Änderungen oder Ergänzungen meiner Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn ich sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.

 

2. Vertragsabschluss

 

Die Angebote von "Liebe zum Detail - Hochzeitsplanung", vertreten durch Frau Ing. Catherina Böck, sind jeweils als verbindlich aufzufassen. Die Angebote sind mangels  gegenteiliger Vereinbarung, für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, bindend. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen kann ich zu einem angemessenen Preis von € 60,00 netto pro Stunde verrechnen, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne im Einfluss der "Liebe zum Detail - Hochzeitsplanung" liegenden Gründen verweigert wird.

 

 3. Preise

 

Alle meine Preise verstehen sich brutto und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Sonstige Barauslage wie auszulegende Gebühren, Reisespesen oder Materialkosten sind im Honorarangebot grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Pauschalen sind aber als Fixpreise einschließlich aller Barauslagen anzusehen.

 

4. Zahlungsbedingungen

 

Das Datum des Zahlungseinganges auf dem Geschäftskonto ist für mich maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge in der angegebenen Währung zu leisten.

 

Gesamtplanung: Sofern keine sonstige Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurde, sind 35% der im Angebot genannten Rechnungssumme sofort nach Vertragsabschluss innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sechs bis Vier Monate vor der Hochzeit sind die nächsten 35% fällig, jedoch kann dies noch beim Vertragsabschluss genau festgelegt werden. Die restlichen 30%  des im Angebot genannten Betrages sind nach erfolgter Rechnungslegung und spätestens am Tag der Hochzeit am Geschäftskonto von "Liebe zum Detail - Planung"  ersichtlich sein.

 

Hochzeitstagbetreuung: Sofern keine sonstige Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurde, sind 50 % der im Angebot genannten Rechnungssumme sofort nach Vertragsabschluss innerhalb von 5 Werktagendes nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die restlichen 50%  des im Angebot genannten Betrages sind nach erfolgter Rechnungslegung und spätestens am Tag der Hochzeit am Geschäftskonto von "Liebe zum Detail - Planung" ersichtlich sein.

 

Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% p.a. in Rechnung zu stellen. Ist der Auftraggeber trotz Aufforderung zur Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungsausführung zu verweigern. Daneben ist der Auftragnehmer in diesem Fall auch berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.

 

 5. Ausführung der Leistungen

 

Die von mir erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages das Eigentum von "Liebe zum Detail - Planung". Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Insbesondere sind die Auftraggeber nicht berechtigt, gegen den ausdrücklichen Widerspruch von "Liebe zum Detail - Hochzeitsplanung" erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden und wird nicht geschuldet. Zwischen den beauftragten Unternehmen und "Liebe zum Detail - Hochzeitsplanung"  entsteht kein Vertragsverhältnis. Die einzelnen Verträge kommen ausschließlich zwischen den Lieferanten und den Auftraggebern oder Dritten zustande. Draus ergibt sich ausdrücklich, dass "Liebe zum Detail - Hochzeitsplanung" durch eine Schlechterfüllung durch die beauftragten Unternehmen und Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen werden kann.

 

Der/Die Auftraggeber/in werden aufgefordert, wichtige Informationen betreffend den Hochzeitstag mindestens 7 Werktage vor der Trauung vorzulegen. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat "Liebe zum Detail - Planung" das Recht aus dem Vertrag zurückzutreten und die geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung zu stellen.

 

 6. Stornobedingungen

 

Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit von der abgeschlossenen Vereinbarung zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes einer Gesamtplanung, habe ich das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu verrechnen und in weiterer Folge bis acht Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 60%, bis vier Wochen vor dem Hochzeitstag 80% und zwei Woche vor der Hochzeitsfeier 100%. Für den Fall des Rücktrittes einer Hochzeitstagsbetreuung werden 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

 

 7. Gewährleistung und Schadenersatz

 

Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für meine Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen meine Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Vertragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Für Schäden wird grundsätzlich nur dann gehaftet, wenn mit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

 

 8. DSGVO-Datenschutzgrundverordnung

 

Mit Unterfertigung der Vereinbarung und der AGB´s willigt der Auftraggeber ein, dass Daten von "Liebe zum Detail - Hochzeitsplanung“ an beauftragte Unternehmen weitergegeben werden dürfen. Diese Daten können folgende Informationen beinhalten: Datum, Name der Auftraggeber, E-Mailadressen und Telefonnummern der Auftraggeber, Veranstaltungsort, Religion, Budget, Details der geladenen Gäste (z.B. Lebensmitteleinschränkungen, Allergien, etc.), Details des Eventablaufs und Lieferanteninformationen. "Liebe zum Detail - Hochzeitsplanung" versichert nach bestem Wissen und Gewissen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und nur die Planung der Hochzeit relevante Details weiterzugeben. Weitere Informationen zur Einhaltung der DSGVO entnehmen sie bitte von meiner Homepage: www.liebezumdetail.at unter "Datenschutzerklärung".

 

9. Sonstiges und Schlussbestimmungen

 

Die Ansprüche von "Liebe zum Detail - Hochzeitsplanung“ können die Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ich bin berechtigt, sämtliche Daten des Auftraggebers im Rahmen des Auftragsverhältnisses, die zur Verfügung gestellt wurden, zu Zwecken des Marketings und ähnlichem weiterverarbeitet werden dürfen. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort von "Liebe zum Detail - Planung" und die Anwendung österreichischen Rechts.